{"id":474,"date":"2021-03-23T16:18:00","date_gmt":"2021-03-23T15:18:00","guid":{"rendered":"http:\/\/neu.ausbildungsstall-holtwiesche.de\/?page_id=474"},"modified":"2021-03-25T09:45:12","modified_gmt":"2021-03-25T08:45:12","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ausbildungsstall-holtwiesche.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><strong><strong><strong><strong><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/strong><\/strong><\/strong><\/strong><\/h1>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-1 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong><strong>1.&nbsp; Allgemeines<\/strong><\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>1.1 \u00dcber die Deckstation Holtwiesche stehen die in diesem Prospekt aufgef\u00fchrten Hengste mit der angegebenen Decktaxe zur Verf\u00fcgung.<br>1.2 F\u00fcr die Unterbringung der Stuten stehen bei unserem benachbarten Tierarzt Boxen nach Absprache zur Verf\u00fcgung. Die Unterbringung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Eigent\u00fcmers. Der Tagessatz betr\u00e4gt 10,- Euro, f\u00fcr Stuten mit Fohlen 12,- Euro.<br>1.3 Die Preise zu 1.1. und 1.2 verstehen sich inkl. Mwst. Das Deckgeld ist grunds\u00e4tzlich nach Besamung, bei Spermaversand vor der ersten Besamung f\u00e4llig. Erst die Zahlung des Deckgeldes berechtigt zur Inanspruchnahme des Hengstes innerhalb der Deckzeit vom 1. 1. bis 1. 8. des jeweiligen Jahres.<br>1.4 Der Zeitpunkt der Besamung bestimmt der Stationstierarzt mit der Station. Die tier\u00e4rztlichen Leistungen f\u00fcr Untersuchungen ect. stellt der Stationstierarzt gesondert in Rechnung. F\u00fcr Besamungen au\u00dferhalb unserer Station \u00fcbernimmt die Deckstation Holtwiesche keine Garantie. Mit dem Deck- bzw. Besamungsauftrag erkennt der Stutenbesitzer diese Bedingungen an.<br>1.5 \u00dcber die erfolgten Besamungen wird zum Ende der Decksaison ein Deckschein ausgestellt. Dieser ist nach Erhalt vom Verband auf der letzten Seite zu unterschreiben und der Station zuzuschicken. Bei nicht eingetragenen Stuten ist eine Kopie des Abstammungsnachweises erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong><strong>2. Samenversand<\/strong><\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>2.1 Der Samenversand wird nur w\u00e4hrend der Decksaison in der Zeit vom<br>1. Januar bis zum 1. August get\u00e4tigt. Pro Rosseperiode wird maximal drei mal Sperma versendet.<br>2.2 Die Abgabe von Sperma erfolgt ausschlie\u00dflich an Tier\u00e4rzte,&nbsp; Besamungsbeauftragte bzw. Besamungsstationen unter Ber\u00fccksichtigung tierzuchtrechtlicher Vorschriften und ggf. aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung (Besamungsvertrag). Anfallende Fracht- und Tierarztkosten gehen zu Lasten der Stutenbesitzer. Die unverz\u00fcgliche R\u00fccksendung der Versandbeh\u00e4lter sowie des Samenverwendungsnachweises innerhalb von 7 Tagen hat grunds\u00e4tzlich auf Kosten des Z\u00fcchters zu erfolgen. Bei nicht erfolgter R\u00fccksendung innerhalb von 10 Tagen werden 10,- Euro zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt.<br>Samenbestellungen haben im voraus bis 10 Uhr, samstags bis 9 Uhr zu<br>erfolgen. Aus einer Bestellung muss Z\u00fcchtername, Stra\u00dfe und Anschrift, falls abweichend Lieferadresse sowie Name,&nbsp; Abstammung, und Lebensnummer &nbsp;der Stute hervorgehen.<br>Der Samenversand an Samstagen ist erheblich teurer als an den restlichen Werktagen. An Sonn- und Feiertagen erfolgt kein Versand. Abholung ist nach Absprache m\u00f6glich.<br>2.3 F\u00fcr Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, wird das halbe bezahlte Deckgeld des Vorjahres angerechnet, sofern bis zum 1. 12. eine tier\u00e4rztliche Bescheinigung vorliegt.<br>2.4 F\u00fcr auf dem Versandweg verlorengegangenen oder unbrauchbar gewordenen Samen sowie dem Besitzer der Stute bereits f\u00fcr die Besamung entstandenen Kosten \u00fcbernehmen wir keine Haftung.<br>2.5 Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gr\u00fcnden (Turniereinsatz, Krankheit usw.) nicht zur Verf\u00fcgung stehen, bieten wir Ihnen an, wenn m\u00f6glich Tiefgefriersperma einzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong><strong>3. Deckhygiene<\/strong><\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>3.1 Der Eigent\u00fcmer der Stute erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass ein Tierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern der Hengsthalter dies f\u00fcr zweckdienlich h\u00e4lt. Diese Kosten werden durch den Tierarzt gesondert in Rechnung gestellt. Tupferproben von g\u00fcsten Stuten ist erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong><strong>4. Haftung<\/strong><\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>4.1&nbsp; Der Hengsthalter haftet nur f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch ihn oder einen Erf\u00fcllungsgehilfen vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht worden sind. Diese Haftungsbegrenzung umfasst alle Sch\u00e4den, die w\u00e4hrend der Einstellung der Stute, insbesondere bei der Besamung entstehen k\u00f6nnen.<br>4.2 F\u00fcr Sch\u00e4den, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht.<br>4.3 Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und der Tierh\u00fcterhaftung<br>(\u00a7 833, \u00a7 834) hat der Eigent\u00fcmer eine Haftpflichtversicherung abzuschlie\u00dfen.<br>5.&nbsp; Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<br>5.1 Erf\u00fcllungsort ist der Sitz des Hengsthalters.<br>5.2 F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung ist, soweit der Z\u00fcchter Vollkaufmann ist, ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz des Hengsthalters.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen 1.&nbsp; Allgemeines 1.1 \u00dcber die Deckstation Holtwiesche stehen die in diesem Prospekt aufgef\u00fchrten Hengste mit der angegebenen Decktaxe zur Verf\u00fcgung.1.2 F\u00fcr die Unterbringung der Stuten stehen bei unserem benachbarten Tierarzt Boxen nach Absprache zur Verf\u00fcgung. 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